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Guten Morgen! 20.09.24, 04:48 Uhr

DESHALB ist das Cannabisverbot verfassungswidrig!

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Viele Juristen halten das Verbot von Cannabis für verfassungswidrig. Deshalb hat der Deutsche Hanfverband von Rechtsanwälten eine Mustervorlage erstellen lassen, die sowohl von Richtern als Normenkontrollantrag beim Bundesverfassungsgericht genutzt werden kann als auch von angeklagten Hanffreunden für den Gang durch die Instanzen bis zum höchsten deutschen Gericht. Ziel der DHV-Justizoffensive ist es, dass Karlsruhe sich nach 25 Jahren endlich wieder mit der Frage befasst, ob das Verbot von Cannabis mit seinen erheblichen Strafandrohungen gegen das Grundgesetz verstößt. Wenn das Gericht der Argumentation der Mustervorlage folgt, wäre die Politik gezwungen, Cannabis zu legalisieren. Alle Infos über die DHV-Justizoffensive gibt es hier: https://hanfverband.de/richtervorlage Du willst die Arbeit des Deutschen Hanfverbands unterstützen? Jetzt Fördermitglied werden! https://hanfverband.de/unterstuetzen Den HOODIE gibts hier: https://www.hanfverband-shop.de #DHV #hanfverband #Justizoffensive



Hintergründe zur Kampagne



1994 hat sich das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zuletzt mit der Frage befasst, ob das Cannabisverbot verfassungswidrig ist - vor 25 Jahren!



Damals kam das Gericht noch zu dem Ergebnis, dass das Verbot insgesamt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Aber es hat verfügt, dass der Besitz geringer Mengen Cannabis zum Eigenverbrauch nicht mehr bestraft werden soll. Dieser Beschluss war damals nicht einstimmig. Einige Verfassungsrichter hielten das Verbot schon damals grundsätzlich für rechtswidrig.



Ein Argument für die Entscheidung war, dass es noch nicht genug Erkenntnisse gebe über die Gefährlichkeit von Cannabis und die Wirkung der Verbotspolitik. Entsprechend hat das Gericht verfügt, dass neue Erkenntnisse bei der zukünftigen Entwicklung der Gesetzgebung berücksichtigt werden müssten.



Nun gab es viele neue Erkenntnisse in den letzten 25 Jahren, aber keine Änderung der Gesetzgebung durch den Bundestag. Das BVerfG hat das Thema seitdem ebenfalls nicht mehr aufgegriffen und viele Verfassungsbeschwerden von Angeklagten und eine Richtervorlage abgelehnt.



Wir meinen, es ist jetzt an der Zeit, dass das Gericht erneut darüber verhandelt, auch vor dem Hintergrund eines erheblichen gesellschaftlichen Wandels mit Blick auf Cannabis.



Resolution der Strafrechtsprofessoren

Das Betäubungsmittelgesetz muss aufgrund empirischer Forschungsergebnisse dringend hinsichtlich seiner Geeignetheit, Erforderlichkeit und normativen Angemessenheit überprüft und geändert werden. Das fordern 123 Strafrechtsprofessoren schon seit Jahren.

Mit ihrer Resolution an den Deutschen Bundestag wollen diese Kriminalwissenschaftler auf die unbeabsichtigten schädlichen Nebenwirkungen und Folgen der Kriminalisierung bestimmter Drogen aufmerksam machen. Die strafrechtliche Drogenprohibition ist weltweit gescheitert, sozialschädlich, unökonomisch und erfolglos bei der Bekämpfung von Drogenproduktion und dem Konsum illegaler Substanzen, so die Resolution.

Aus Sicht der 122 Professoren verfehlt die Prohibition ihr zugrundeliegendes Prinzip der Verhinderung schädlichen Konsums, ist unverhältnismäßig kostspielig und schädlich für Konsumenten als auch für die Gesellschaft. Der Staat gibt die Kontrolle über Verfügbarkeit und Reinheit von Substanzen auf, was in Kombination mit einer repressiven Drogenpolitik die organisierte Kriminalität und Schwarzmärkte fördert, welche wiederum zu hohen Steuerausgaben aufgrund der prohibitionsbedingten Strafverfolgung führt. Dieser Vorgang zeigt lediglich, dass der Zweck des Verbots bestimmter Drogen systematisch verfehlt wird:

“Prohibition schreckt zwar einige Menschen ab, verhindert aber Aufklärung und vergrößert gleichzeitig dramatisch die gesundheitlichen und sozialen Schäden für diejenigen, die nicht abstinent leben wollen”,

so die Verfasser der Resolution in ihrer Begründung. Anstatt Gelder für Präventionsmaßnahmen bereitzustellen, wird es im Bereich der Strafverfolgung verschwendet, welche Konsumenten diskriminiert, ihre Bürgerrechte einschränkt und mitunter berufliche Existenzen zerstört.

“Der Staat darf die Bürger durch die Drogenpolitik nicht schädigen. Es ist deshalb notwendig, Schaden und Nutzen der Drogenpolitik unvoreingenommen wissenschaftlich zu überprüfen. Als Kriminalwissenschaftler fühlen wir uns in besonderem Maße verantwortlich für die Einhaltung strafrechtstheoretischer Prinzipien und für die Zurückhaltung des Staates in der Anwendung der ultima ratio gesellschaftlicher Steuerung”,

so das Fazit der Strafrechtsprofessoren.


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