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Selbst wenn ein Gesetz existiert, bleibt immer die Frage: Darf der Staat so eingreifen?
1. Legitimer Zweck
z. B. Gesundheitsschutz, Jugendschutz, Schutz Dritter, Bekämpfung organisierter Kriminalität.
2. Geeignetheit
Das Mittel muss zur Zweckerreichung förderlich sein. Nicht perfekt, aber plausibel wirksam.
3. Erforderlichkeit
Es darf kein milderes, gleich wirksames Mittel geben.
Genau hier liegt bei Drogenpolitik oft der Streit: Regulierung/Prävention/Qualitätskontrolle vs. Strafrecht.
4. Angemessenheit (Verhältnismäßigkeit i.e.S.)
Abwägung: Wie schwer ist der Grundrechtseingriff – und wie wichtig/greifbar ist der Nutzen?
Beim Strafrecht musst du in der Abwägung immer mitdenken: Stigma, Registerfolgen, Ermittlungsdruck, Wohnungsdurchsuchung, Datenzugriffe, ggf. massive soziale Nebenfolgen.
Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Tipps:
⛔️ Keine Aussage
⛔️ Keine freiwilligen Maßnahmen
⛔️ Nichts unterschreiben
Ich beantworte live Fragen zum Strafrecht.
Fachanwalt für Strafrecht, Strafverteidiger München
Konstantin Grubwinkler
Strafrecht - Live
Konstantin Grubwinkler
Fachanwalt für Strafrecht
Partner, Reubel Grubwinkler Rechtsanwälte
Strafverteidiger, Staranwalt Strafrecht
München - Frankfurt - Stuttgart - Freilassing - Eggenfelden - Bad Kötzting
Veröffentlicht: 2 weeks ago
Kategorie Video / Ethik & Moral
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