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Guten Morgen! 20.09.24, 06:31 Uhr

Cannabis Legalisierung: Theorie des rationalen Drogenkonsums (Garry S. Becker)

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Die Legalisierung von Drogen aus spieltheoretischer Sicht: Wie kann die Entscheidung für oder gegen Drogenkonsum als Ergebnis rationaler Entscheidungen interpretiert werden? Wie wirkt sich eine Legalisierung auf den Gesamtkonsum aus? Wieso sind Drogenverbote sinnvoll? Gibt es einen Unterschied zwischen Alkohol und Cannabis? - Die erste Analyse dieser Art stammt von dem Wirtschafts-Nobelpreisträger Garry S. Becker (Link siehe unten).

►Anleitung zur Selbstüberlistung:
â—‹https://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3969052408/ref=nosim/christianriec-21

â–ºA Theory of Rational Addiction (Becker/Murphey)
â—‹https://www.jstor.org/stable/1830469
Diese Passage von Speedy Gonzales von vor ca. 50 Jahren wird so interpretiert, dass er davon singt, einen Joint zu rauchen:
â—‹https://youtu.be/7w1PTCdOM5Q

►Verbrenner-Verbot - das Ende günstiger Autos?:
â—‹https://youtu.be/hZIeV4LgxmU


â–ºWEITERE INFORMATIONEN VON TEAM RIECK:

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hatte im Herbst Eckpunkte für ein Gesetz mit weitreichenden Legalisierungsvorschlägen vorgestellt. Nun wurden die Pläne des SPD-Politikers nochmal gründlich überarbeitet - auch mit Blick auf Bedenken aus der EU.

Die Bundesregierung begründet die Legalisierungspläne mit dem Vorhaben, den Schwarzmarkt zurückzudrängen, damit der Kriminalität den Boden zu entziehen und die Qualität von Cannabisprodukten kontrollieren zu können. Lauterbach sprach von einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene 'in klaren Grenzen (...) flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche'. Die 'Schwarzmarktware' sei häufig verunreinigt und schaffe zusätzliche Gesundheitsgefahren, so Lauterbach.

MENGE
Maximal 25 Gramm 'Genusscannabis' zum Eigenkonsum sollen straffrei sein und dürfen auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Die erlaubte Menge des Eigenanbaus: Drei weibliche blühende Pflanzen pro volljähriger Person sind erlaubt, solange sie vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt sind.

LOKATION
Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit, in der Nähe von Schulen oder Kindergärten ist verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht gekifft werden. Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, müssen an Interventions- und Präventionsprogrammen teilnehmen.

ERWERB
Es wird zwei 'Säulen' geben: Zunächst sollen 'nicht-gewinnorientierte' Vereine gemeinschaftlich Cannabis zu Genusszwecken anbauen und an Mitglieder für den Eigenkonsum abgeben dürfen. Die geplanten lizenzierten Fachgeschäfte (Cannabis-Shops), in denen die Droge legal ab 18 Jahren gekauft werden kann, wird es vorerst nicht geben. Eine Abgabe in Geschäften ist in einem zweiten Schritt zwar vorgesehen, aber nur noch wissenschaftlich begleitet in regionalen Modellprojekten. Die Regierung hat sich nach Gesprächen mit der EU-Kommission darauf geeinigt.

CANNABIS-CLUBS
Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen nicht für sich Werbung machen. Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten. Es sind auch Mengenbegrenzungen vorgesehen: Jedes Clubmitglied darf maximal 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm pro Monat abgegeben bekommen. Unter 21-Jährige dürfen maximal 30 Gramm pro Monat erhalten und es soll für sie auch eine Obergrenze beim Wirkstoffgehalt festgelegt werden. Die Kosten sollen über die Mitgliedsbeiträge gedeckt werden, gegebenenfalls kommt ein zusätzlicher Betrag je abgegebenem Gramm dazu.


â–ºWEITERES VON CHRISTIAN RIECK:

*Die 36 Strategeme der Krise:
â—‹Print: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/B089CZ3Y6R/ref=nosim/christianriec-21
â—‹Kindle: https://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/B088FYBHVF/ref=nosim/christianriec-21

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#profrieck #legalisierung

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