Der EuGH hat am 21. Oktober 2014 (Az. C-348/13) eine grundlegende Entscheidung getroffen, die Auswirkungen auf jeden Internetnutzer hat. Die Richter entschieden, dass das Einbinden eines Youtube-Videos auf einer anderen Webseite grundsätzlich keine Urheberrechtsverletzung darstellt. Rechtsanwalt Christian Solmecke von der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE kommentiert den Beschluss. Da wir beim Dreh Probleme mit dem Ton hatten, müssen wir uns leider für dessen schlechte Qualität entschuldigen. Ab nächster Woche wird es wieder besser! Weitere Infos unter: http://www.wbs-law.de/internetrecht/pressemitteilungeugh-urteil-einbinden-von-youtube-videos-ist-legal-facebook-nutzer-koennen-aufatmen-57112/ Rechtsanwalt Christian Solmecke Christian Solmecke ist Partner der Kanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE und Autor zahlreicher juristischer Fachveröffentlichungen im Bereich Internetrecht und IT-Recht.. Darüber hinaus ist Solmecke Lehrbeauftragter der FH Köln für Social Media Recht. __________________________________ Weitere Links zum Thema: Nutzerfragen: http://youtu.be/UK0W6_lNRvY Razzia bei Kinox.to Betreibern - Was die Nutzer jetzt zu befürchten haben: http://youtu.be/HONEU9FjNW0 Update: BGH entscheidet über Einbinden von Youtube Videos: http://youtu.be/hg9f0ULpjzQ __________________________________ http://www.facebook.com/die.aufklaerer Hotline: 0221 / 400 67 550 E-Mail: info@wbs-law.de
Publicado 4 years ago
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